Unsere Arbeit

Gemeinsam die Versorgung von Erwachsenen mit psychosomatisch relevanten Erkrankungen im Raum Oberschwaben, der Stadt Stuttgart und dem mittleren Neckarraum sicherzustellen, ist Aufgabe der stationären Einheiten im SINOVA Klinikverbund. Das Psychosomatische Zentrum in Aulendorf und die Sonnenberg Klinik nehmen darüber hinaus auch Patientinnen und Patienten aus anderen Regionen Baden-Württembergs und aus ganz Deutschland auf.

Grundversorgung

Die kleineren Abteilungen an den Allgemeinkrankenhäusern dienen einerseits vor allem der regionalen psychosomatisch-psychotherapeutischen Grundversorgung, verfügen aber punktuell auch über spezialisierte Angebote. Andererseits werden durch einen differenzierten Konsiliar-und Liaisondienst körperlich kranke Menschen mit psychischen Problemen an den kooperierenden Allgemeinkrankenhäusern behandelt. Darüber hinaus behandeln sie Patientinnen und Patienten aus der zu versorgenden Region in ihren Psychiatrischen Institutsambulanzen.

Stationäre Therapie

Die stationäre Therapie in einer SINOVA Klinik kommt aus unterschiedlichen Gründen in Frage, insbesondere, wenn teilstationäre und ambulante Behandlungsmöglichkeiten als nicht ausreichend erachtet werden. Eine wesentliche Rolle spielt dabei, wie schwer das Krankheitsbild ausgeprägt ist und wie stark Patientinnen oder Patienten unter den Symptomen leiden. Auch im Falle einer Krisenintervention oder wenn es darum geht, eine Patientin oder einen Patienten zeitweise aus einem krankheitsverursachenden Umfeld herauszulösen, kann eine stationäre Behandlung notwendig werden.

Behandlungsvoraussetzungen

Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, Suchterkrankungen sowie stark eingeschränkter Realitätsprüfung ist eine Behandlung mit den Mitteln und unter den Rahmenbedingungen der Psychosomatik meist nicht sinnvoll.
Voraussetzung für eine stationäre Behandlung in der Psychosomatik sind der Wille und die Befähigung der betroffenen Patientin/des Patienten mitzuarbeiten und sich auf gruppentherapeutische Verfahren einzulassen. Eine Aufnahme erfolgt nach der qualifizierten Einweisung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bzw. durch die niedergelassene Institutsambulanz oder als abgesprochene Verlegung aus einem anderen Krankenhaus bzw. einer Abteilung im eigenen Krankenhaus.